Hallo Stine,
trotz der großen Hilfe von Marzena haben meine anderweitige Verpflichtungen doch mehr Zeit in Anspruch genommen, als ich ursprünglich erwartet habe. Ich hoffe, das Warten hat sich gelohnt
Hier bitte die Übersetzungen :
1821, Eheurkunde Gottfried Schulz und Marianna Bluschke Eintrag #196:
196. Dębina und Grabina Wielka. Eheurkunde des Junggesellen Gottfried Schultz und der Witwe Maryanna Rozyn geb. Bluske.
Im Jahr achtzehnhunderteinundzwanzig am vierundzwanzigsten Tage des Monats November, vor uns, dem Vikar der Pfarrgemeinde Chełmno, der die Funktion des Standesbeamten in der Gemeinde Chełmno Kreis Łęczyca Woiwodschaft Masowien wahrnimmt, erschien
Gotfryd Szultz Junggeselle, der in Dębina als Bauernknecht dient, laut der uns vorgelegten Geburtsurkunde aus der Kirche in Władysławowo, volle 25 Jahre alt, in der Gegenwart seiner Mutter Agnieszka geb. Egid? wohnhaft in Dębina, sowie Witwe
Maryanna geb. Bluske, während der 1. Ehe Rozyn?/Rozenow?, die mit dem Auszug aus dem Kirchenbuch der Pfarrgemeinde in Krzymowo beweist, dass sie volle 31 Jahre alt ist, wohnhaft in Grabina Wielka lebt auf einem Bauernhof, in der Gegenwart ihres Vaters Andrzej Bluske Wirt wohnhaft in Drozinki und Maryanna geb. Mantey:
Die erschienenen Parteien verlangen, dass wir mit den Feierlichkeiten der durch die beiden beschlossenen Eheschließung beginnen sollen. Der Ehe sind Aufgebote vorausgegangen, die vor der Tür unseres Gemeindehauses bekannt gegeben wurden, das erste am 11. November und das zweite am 18. November des laufenden Jahres um elf Uhr vormittags. Wir wurden über keinen Einspruch gegen die besagte Ehe informiert und die Eltern haben eine Heiratserlaubnis erteilt. Wir kommen der Bitte der Parteien nach, und nachdem alle oben erwähnten Papiere und das sechste Kapitel des Ehegesetzes vorgelesen wurden, haben wir den zukünftigen Ehemann und die zukünftige Ehefrau gefragt, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen?, woraufhin beide diese Frage bejahten und wir erklären, dass Gotfryd Szultz Junggeselle und die Witwe Maryanna während der 1. Ehe Rozenow kraft des Gesetzes nunmehr verbundene Eheleute seien. Dies haben wir in einer Urkunde in der Gegenwart von Marcin Szultz 42 Jahre alt, und Michał Sieywy? 28 Jahre alt, Cousin [Anm. d. Übers.: Sohn einer Tante] des oben erwähnten Gotfryd Szultz, beide Wirte wohnhaft in Debina, sowie von Kiebirnik? [bzw. Kiebornik] 58 Jahre alt Nachbarn und von Krysztof Rozyn 25 Jahre alt, Schwager der verehelichten Witwe, beide Wirte wohnhaft in Grabina Wielka, niedergeschrieben. Die vorliegende Urkunde wurde den Erschienenen vorgelesen und von uns unterschrieben, wobei die in der Urkunde erwähnten Personen schreibunkundig sind.
Priester Dominik Rożnowicz Vikar der Pfarrgemeinde Chełmno, der die Funktion des Standesbeamten wahrnimmt.
26. Grabina Wielka Geburtsurkunde von Daniel, Sohn des Gottlieb Szulc.
Im Jahr achtzehnhundertvierundzwanzig am zehnten Tage des Monats April des laufenden Jahres um 1 Uhr nachmittags vor uns dem Verwalter der Kirche in Chełmno, der die Funktion des Standesbeamten der Gemeinde Chełmno Kreis Łęczyca in der Woiwodschaft Masowien wahrnimmt, erschien Gotlieb Szulc 28 Jahre alt in Grabina auf dem Bauernhof ansässig und zeigte uns ein Kind männlichen Geschlechts, das in seinem Haus Nummer 8, am gestrigen Tage um 3 Uhr nachmittags geboren wurde und erklärte, dass es von ihm und von seiner Ehefrau Anna Maryanna geb. Luske? 35 Jahre alt gezeugt wurde und dass es sein Wunsch ist, dem Kind den Vornamen
Daniel zu geben. Nachdem die obige Erklärung abgegeben und das Kind in der Gegenwart von Bogusław Szulc 34 Jahre alt und Krzysztof Rozyn 28 Jahre alt, beide Nachbarn in diesem Dorf auf dem Bauernhof ansässig, gezeigt wurde, wurde die vorliegende Geburtsurkunde den Erschienenen vorgelesen und von uns unterschrieben, wobei der Vater sowie die Zeugen schreibunkundig sind.
Priester Stanisław Łukowski Verwalter der Pfarrgemeinde Chełmno, der die Funktion des Standesbeamten wahrnimmt.
136. Grabina Wielka Geburtsurkunde von Karoline der ehelichen Tochter von Gotried Szulc, der diese Erklärung abgegeben hat
Im Jahr achtzehnhundertzweiundzwanzig am achten Tage des Monats August um 5 Uhr nachmittags vor uns dem Verwalter der Kirche in Chełmno, der die Funktion des Standesbeamten der Gemeinde Chełmno Kreis Łęczyca in der Woiwodschaft Masowien wahrnimmt, erschien der anständige Gotfried Szulc 21 Jahre alt in Grabina auf dem Bauernhof ansässig und zeigte uns ein Kind weiblichen Geschlechts, das in dem Haus Nummer 5, am heutigen Tage um 12 Uhr mittags geboren wurde und erklärte, dass es von ihm und von seiner Ehefrau Maryanna geb. Bluske 41 Jahre alt gezeugt wurde und dass es sein Wunsch ist, dem Kind den Vornamen
Karolina zu geben. Nachdem die obige Erklärung abgegeben und das Kind in der Gegenwart von Krzysztof Celmer? 49 Jahre alt und Bogusław Szulc 34 Jahre alt, beide in diesem Dorf auf dem Bauernhof ansässig, gezeigt wurde, wurde die vorliegende Geburtsurkunde den Erschienenen vorgelesen und von uns unterschrieben, wobei der Vater sowie die Zeugen schreibunkundig sind.
Priester Stanisław Łukowski Verwalter der Pfarrgemeinde Chełmno, der die Funktion des Standesbeamten wahrnimmt.
9. Debina Eheurkunde von Andrzej Kamieński und Anna Krystyna Szulc
Im Jahr achtzehnhundertfünfundzwanzig am zwölften Tage des Monats Februar, vor uns, dem Verwalter der Pfarrgemeinde Chełmno, der die Funktion des Standesbeamten in der Gemeinde Chełmno Kreis Łęczyca Woiwodschaft Masowien wahrnimmt, erschienen die anständigen
Andrzej Kamieński Kamie?????, der gemäß dem uns vorgelegten Geburtsschein aus der Kirche in Dąbie, 24 Jahre und 11 Monate alt ist, wohnt bei den Eltern, in der Begleitung seines Vaters Andrzej Kamieński, im Dorf Łabędzin Pfarrgemeinde Dębina auf dem Bauernhof ansässig und seiner Mutter Maryanna geb. Cybart?, , sowie
Anna Krystyna Tochter von Krysztof Szulc und Anna Krystyna geb. Egid? in Begleitung der eben erwähnten beiden Eltern, die laut dem Auszug aus dem Kirchenbuch der evangelischen Kirchengemeinde in Dąbie beweist, dass sie 22 Jahre alt ist.
Die erschienenen Parteien verlangen, dass wir mit den Feierlichkeiten der durch die beiden beschlossenen Eheschließung beginnen sollen. Der Ehe sind Aufgebote vorausgegangen, die vor der Tür unseres Gemeindehauses bekannt gegeben wurden, das erste am 23. und das zweite am 30. Januar des laufenden Jahres um elf Uhr vormittags. Wir wurden über keinen Einspruch gegen die besagte Ehe informiert und alle Elternteile haben eine Heiratserlaubnis erteilt. Wir kommen der Bitte der Parteien nach, und nachdem alle oben erwähnten Papiere und das sechste Kapitel des Ehegesetzes vorgelesen wurden, haben wir den zukünftigen Ehemann und die zukünftige Ehefrau gefragt, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen?, woraufhin beide diese Frage bejahten und wir erklären, dass Andrzej Kamienski Junggeselle und Fräulein Anna Krystyna Szulc kraft des Gesetzes nunmehr verbundene Eheleute seien. Dies haben wir in einer Urkunde in der Gegenwart der anständigen Michał Ruto 45 Jahre alt, und Michał Wodka 34 Jahre alt, beide Wirte wohnhaft im Dorf Łabędzin sowie Marcin Szulc 40 Jahre alt und Michał Szachta 25 Jahre alt ebenfalls Wirte wohnhaft in Debie, niedergeschrieben. Die vorliegende Urkunde wurde den Erschienenen vorgelesen und von uns unterschrieben, wobei die Parteien sowie die Zeugen schreibunkundig sind.
Priester Stanisław Łukowski Verwalter der Pfarrgemeinde Chełmno, der die Funktion des Standesbeamten wahrnimmt.
Beste Grüße